Psychotherapie für Heilfürsorge und weitere Kostenträger in Dortmund
Neben privaten Krankenversicherungen, Beihilfe, Selbstzahlenden und dem Kostenerstattungsverfahren für gesetzlich Versicherte kann eine psychotherapeutische Behandlung in unserer Privatpraxis in Einzelfällen auch über andere Kostenträger finanziert werden. Hierzu zählen beispielsweise die Heilfürsorge bestimmter Berufsgruppen oder weitere öffentliche Leistungsträger.
Die Voraussetzungen und Abläufe der Kostenübernahme unterscheiden sich je nach Kostenträger. Daher sollte vor Beginn der Behandlung geklärt werden, ob und in welchem Umfang die Kosten für eine Psychotherapie übernommen werden.
Die Heilfürsorge übernimmt in unserer Praxis für Soldaten bei Überweisung durch den Truppenarzt in der Regel eine Therapie. Bei Bundespolizisten wird eine Behandlung in der Regel ebenfalls übernommen; Landespolizisten müssen leider analog zu den gesetzlich Versicherten zunächst die Terminservicestelle kontaktieren, wenn dies erfolglos ist, wird "in Einzelfällen" eine Therapie bei uns jedoch übernommen.
Eine Behandlung über Berufsgenossenschaften (BG) und Unfallkassen ist in unserer Praxis derzeit noch nicht möglich. Die entsprechenden Voraussetzungen für die Teilnahme am psychotherapeutischen Verfahren der gesetzlichen Unfallversicherung werden aktuell geschaffen, sodass eine Behandlung von BG-Fällen voraussichtlich künftig angeboten werden kann.
Bei Fragen zur Kostenübernahme oder zu besonderen Kostenträgern können Sie uns gerne kontaktieren. Gemeinsam klären wir, welche Möglichkeiten in Ihrem individuellen Fall bestehen.
