gesetzlich Versicherte

Psychotherapie für gesetzlich Versicherte in Dortmund (Kostenerstattungsverfahren)

In unserer Privatpraxis für Psychotherapie in Dortmund behandeln wir auch gesetzlich versicherte Patient*innen, allerdings nur im Rahmen des sogenannten Kostenerstattungsverfahrens. Dieses Verfahren ermöglicht eine psychotherapeutische Behandlung außerhalb der regulären Kassensitze, wenn Sie bei dringendem Bedarf keinen Therapieplatz in den Vertragspraxen gefunden haben. Im Gegensatz zu den regulären Praxen haben Sie bei uns den Vorteil, dass mit etwas Aufwand die üblichen langen Wartezeiten umgangen werden können.

(Zusammenfassung unten)

Für eine Anfrage im Rahmen der Kostenerstattung ist es in der Regel erforderlich, zunächst eine psychotherapeutische Sprechstunde bei einer kassenzugelassenen Praxis wahrzunehmen und dort einen sogenannten PTV11-Befundbericht einzuholen. Auf diesem sollte die Dringlichkeit der Behandlung vermerkt sein. Einen Termin für eine Sprechstunde bei einer Vertragspraxis erhalten Sie in der Regel sehr zeitnah und rund um die Uhr über die Terminservicestelle (116 117). Das PTV11 dient als Nachweis, dass eine zeitnahe Behandlung medizinisch notwendig ist und kein zeitnaher Therapieplatz zur Verfügung steht.

Bei dringendem Bedarf sollten Sie im Rahmen der Sprechstunde einen Dringlichkeitscode erhalten, den Sie bitte versuchen, bei der Terminservicestelle einzulösen. Parallel sollten Sie anderen Praxen in der Nähe kontaktieren und Absagen protokollieren. 10 Absagen sind nach aktueller Rechtsprechung ausreichend. Es reicht das Protokollieren telefonischer Absagen, alternativ Mails oder Screenshots von Praxis-Websites, die keine Plätze haben. Die Absagen können Sie in folgendem Dokument sammeln:

Liste mit Absagen

Bitte kümmern Sie sich bei Interesse für einen Therapieplatz bei uns vorher oder zeitgleich um das PTV11 und die Liste mit Absagen. Sofern Sie die beschriebenen Schritte gegangen sind, erfüllen Sie die Voraussetzungen für das Kostenerstattungsverfahren. Die weiteren Schritte besprechen wir dann gerne telefonisch oder in einem Erstgespräch mit Ihnen.

Uns ist bewusst, dass diese Schritte gerade unter einer hohen psychischen Belastung nur schwer aushaltbar sind - wir haben uns das nicht ausgedacht und versuchen in unserer Praxis, die Versorgungssituation bestmöglich zu verbessern. Bitten Sie ggf. Familienmitglieder, Freund*innen oder Beratungsstellen um Hilfe, wenn Sie sich mit der Suche nach einem Therapieplatz überfordert fühlen.

Informationen zu freien Therapieplätzen und Kontaktmöglichkeiten finden Sie auf den Profilseiten der jeweiligen Therapeut*innen. Über das Kostenerstattungsverfahren behandeln derzeit Niklas Bayer-Eynck, Lisa Weidlich und Melanie Maertins.

 

Hier nochmal die notwendigen Schritte zu Ihrem Therapieplatz zusammengefasst:

1. Rufen Sie die 116 117 an und lassen Sie sich eine psychotherapeutische Sprechstunde geben

2. Schildern Sie in dieser Sprechstunde Ihre Problematik. Bei dringendem Behandlungsbedarf erhalten Sie ein PTV11 mit Dringlichkeitscode.

3. Lösen Sie diesen Code innerhalb von zwei Wochen bei der 116 117 ein. Möglicherweise erhalten Sie die Möglichkeit einer Behandlung in einer Kassenpraxis.

4. Wenn dies nicht erfolgreich war oder der angebotene Platz für Sie unmöglich wahrzunehmen ist (bspw. aufgrund der Fahrtstrecke), machen Sie sich selbst auf die Suche und protokollieren Sie die Absagen.

5. Füllen Sie eines unserer Kontaktformulare aus und warten Sie auf unsere Rückmeldung. Bei allen weiteren Schritten unterstützen wir Sie.

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