Kostenübernahme
Die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung werden von privaten Krankenversicherungen im Rahmen Ihres individuellen Tarifes übernommen. Prüfen Sie bitte, ob es einen Selbstbehalt oder Ausschlüsse gibt. Die Beihilfe und die Heilfürsorge übernehmen die Kosten bei entsprechender Indikation.
Mit den gesetzlichen Krankenkassen kann ich leider nicht ohne Weiteres abrechnen, da ich über keinen Kassensitz verfüge. Eine Kostenübernahme ist lediglich im Rahmen des sogenannten Kostenerstattungsverfahrens möglich, wenn Sie bei dringendem Bedarf für eine Therapie bei den Vertragspraxen in der Umgebung keinen Platz gefunden haben. Das Kostenerstattungsverfahren ist leider recht bürokratisch, einige Krankenkassen (bspw. viele BKKs, AOK) sind hier jedoch durchaus kooperativ. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, ob diese das Kostenerstattungsverfahren grundsätzlich unterstützt. Ich kann Sie bei der leider notwendigen Bürokratie gerne unterstützen. Die Kosten für ein Erstgespräch i.H.v. 134,06€ müssen Sie leider in jedem Fall selbst tragen. Bei Fragen hierzu können Sie mich gerne telefonisch oder per Mail kontaktieren, weitere Infos finden Sie zudem hier:
Kosten für Selbstzahlende
Manchmal gibt es gute Gründe, die Kosten einer Behandlung selbst zu tragen, bspw. das Umgehen der leider üblichen Wartezeiten in Kassenpraxen. Zudem kann das Auftauchen einer "F-Diagnose" in Ihren Akten Schwierigkeiten bei einer anstehenden Verbeamtung oder dem Abschluss von Berufsunfähigkeitsversicherungen nach sich ziehen.
Die Kosten für Selbstzahlende betragen gemäß GOP (Nr. 812a, 2,3-facher Satz) 134,06€ pro Therapiesitzung. Sie erhalten am Ende des Monats jeweils eine Rechnung.
Insbesondere im Rahmen einer (ADHS-)Diagnostik können weitere Ziffern für Testverfahren, Anamnese, Befunderhebung oder Berichte hinzukommen. Gegebenenfalls informiere ich Sie jedoch im Vorhinein darüber. Für eine vollständige ADHS-Diagnostik kommen auf Selbstzahlende Kosten i.H.v. etwa 690€ zu.
