Kostenübernahme
Die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung werden von privaten Krankenversicherungen im Rahmen Ihres individuellen Tarifes übernommen. Prüfen Sie bitte, ob es einen Selbstbehalt oder Ausschlüsse gibt. Die Beihilfe und die Heilfürsorge übernehmen die Kosten bei entsprechender Indikation.
Mit den gesetzlichen Krankenkassen kann ich leider nicht ohne Weiteres abrechnen. Eine Kostenübernahme ist lediglich im Rahmen des sogenannten Kostenerstattungsverfahrens möglich, wenn Sie über die üblichen Wege (Terminservicestelle etc.) nicht erfolgreich waren. Die Kosten für ein Erstgespräch i.H.v. 134,06€ müssen Sie jedoch selbst tragen. Die Kostenübernahme ist beim Kostenerstattungsverfahren nicht garantiert und ist leider recht bürokratisch, einige Krankenkassen (bspw. viele BKKs, IKK Classic) sind hier jedoch recht kooperativ. Bei Fragen hierzu können Sie mich gerne telefonisch oder per Mail kontaktieren, weitere Infos finden Sie zudem hier:
Kosten für Selbstzahlende
Die Kosten für Selbstzahlende betragen gemäß GOP (Nr. 812a, 2,3-facher Satz) 134,06€ pro Therapiesitzung.
Insbesondere im Rahmen einer (ADHS-)Diagnostik können weitere Ziffern für Testverfahren, Anamnese, Befunderhebung oder Berichte hinzukommen. Gegebenenfalls informiere ich Sie jedoch im Vorhinein darüber. Bei einer ADHS-Diagnostik kommen auf Selbstzahlende Kosten i.H.v. etwa 600€ zu.
